Mit dem Jahressteuergesetz 2009 hat die Politik die Weichen gestellt, dass die Gesunderhaltung der Firmenmitarbeiter auch von betrieblicher Seite unterstützt werden kann. Hierzu wurde ein Freibetrag eingerichtet. 500,00 EUR pro Mitarbeiter pro Jahr darf die Firma für Maßnahmen der Gesundheitsförderung ausgeben, ohne dass Steuern und Abgaben dafür erhoben werden.
Fit for future: Die Vorteile für Ihr Unternehmen
Japanische und amerikanische Unternehmen waren die Vorreiter in puncto Firmen-Fitness. Dass körperlich aktive Mitarbeiter mehr arbeiten, seltener fehlen bzw. krankheitsbedingt ausscheiden, hat inzwischen auch immer mehr deutsche Firmen überzeugt. Ihre Führungskräfte haben erkannt, dass betriebliche Gesundheitsförderung und ein aktives Gesundheitsmanagement dabei helfen, Mitarbeiter an den Betrieb zu binden und ihr Interesse an den Zielen des Unternehmens zu stärken: